Solvency II und die Sprache der Versicherung

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Im Dschungel des Aufsichtsrechts.

Die Neuregelung der Versicherungsaufsicht in der EU, bekannt unter dem Schlagwort „Solvency II“, bringt für die Unternehmen dieser Branche ein ganzes Paket neuer Berichtsanforderungen mit sich. Im passenden Ambiente des Bankenviertels in Frankfurt/Main habe ich Anfang Oktober 2016 an einem Seminar von „Capital Markets – English Language Services“ mit zwei hochkarätigen Dozentinnen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilgenommen.

Sibylle Schulz, die selbst an der Entwicklung des neuen europäischen Versicherungsaufsichtsregimes mitgewirkt hat, stellte die Bestandteile („Säulen“) von Solvency II detailliert vor. Anschließend wurden in einem Workshop zur Terminologie unter der Leitung von Christiane Stein typische Übersetzungsprobleme besprochen. Es gibt eine Reihe von Schlüsselbegriffen, deren Übertragung immer wieder Schwierigkeiten bereitet.

Ich nahm von diesem Seminar viel Wissenswertes mit und freute mich über die Gelegenheit zum intensiven Erfahrungsaustausch mit Experten und Kollegen.


Aufsichtsrechtliche Neuerungen nach der Finanzkrise von 2008

Als Schlussfolgerung aus der Finanzkrise von 2008 wurde die Versicherungsaufsicht auf europäischer Ebene verstärkt. Die Schwächen, die in der Krise sichtbar geworden waren, sollten behoben werden. Bestandteil dieser Bemühungen war auch die Gründung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) mit Sitz in der Bankenmetropole am Main. Deren Arbeitssprache ist Englisch.

Seither wurde ein komplexes neues Regelwerk geschaffen. Die damit verbundenen Richtlinien, Verordnungen, technischen Standards und Durchführungsvorschriften wurden in englischer Sprache diskutiert und ausgearbeitet. Doch bei der Übersetzung der fertigen Ergebnisse in die Amtssprachen der EU entstanden zahlreiche Schwierigkeiten, die sich aus den unterschiedlichen Rechtstraditionen und der unterschiedlichen Rechtsterminologie der EU-Mitgliedstaaten ergaben – und zum Teil im Vorfeld nicht bedacht worden waren.


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